Elektro- und Elektronikgerätegesetz – ElektroG
Alte Elektro- und Elektronikgeräte sind zu schade für den Müll, andere enthalten gefährliche Stoffe und gehören deshalb nicht in den Hausmüll. Aus diesem Grund ist jeder Verbraucher nach dem in Deutschland geltenden ElektroG (Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten) verpflichtet, für eine ordnungsgemäße und vom Hausmüll getrennte Entsorgung Sorge zu tragen. Um dies deutlich zu machen, sind alle neu in Verkehr gebrachten Elektro- und Elektronikgeräte seit dem Jahr 2005 mit dem Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne, als sichtbares Zeichen für Ressourcenschonung und Umweltschutz, versehen.
Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten haben Batterien und Akkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen.
Darüber hinaus ist der Verbraucher ausschließlich selbst dafür verantwortlich, dass alle persönlichen Daten, welche ggf. auf Altgeräten enthalten sind, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle gelöscht wurden. Im eigenen Interesse ist der Verbraucher also gesetzlich verpflichtet, alle vorhandenen Daten, wie etwa Nachrichten, Musik, Fotos etc. vor der Abgabe zu sichern und danach dauerhaft von den Altgeräten zu löschen.
Nicht in den Müll - aber wohin dann? Ganz einfach: Mit dem Ziel, die tatsächliche Rücknahmemenge von Elektroaltgeräten dauerhaft zu steigern, sind Vertreiber (Händler) von Elektro- und Elektronikgeräten in Deutschland ab dem 25. Juli 2016 verpflichtet, Elektroaltgeräte vom Endnutzer zurückzunehmen. Dabei gelten insbesondere die folgenden gesetzlichen Bestimmungen:
Jeder stationäre Händler, der auf einer Fläche von mindestens 400 Quadratmetern Elektro-geräte - gleich, ob neue oder gebrauchte - an Endnutzer verkauft, muss ausrangierte Geräte kostenfrei zurücknehmen.
Jeder Distanzhändler mit einer Versand- und Lagerfläche von mindestens 400 Quadratme-tern, der zum Beispiel Smartphones oder Haushaltskleingeräte über das Internet anbietet, muss ebenfalls Altgeräte kostenfrei zurücknehmen.
Jedes kleine Altgerät mit einer Kantenlänge von maximal 25 Zentimetern, d.h. keine äußere Abmessung des Altgerätes ist größer als 25 Zentimeter, muss auch dann zurückgenommen werden, wenn der Endnutzer im Gegenzug nichts kauft (0:1-Rücknahme).
Größere Altgeräte, mit einer Kantenlänge von mehr als 25 Zentimetern, muss der Händler nur dann entgegennehmen, wenn er im Gegenzug etwas Gleichartiges verkauft (1:1-Rücknahme), d.h. Alt und Neugerät müssen im Wesentlichen die gleichen Funktionen erfüllen und einer identischen Gerätekategorie zuzuordnen sein.
Beim Händler abgegeben - und dann? Das ElektroG regelt verbindlich, was mit den eingesammelten Geräten geschieht: Sie sind zunächst einmal so zu sammeln und zu transportieren, dass unterwegs keine gefährlichen Stoffe freigesetzt werden. Zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe behandeln die Geräte, machen Schadstoffe unschädlich und gewinnen in aufwendigen Verfahren Rohstoffe zurück, welche als Sekundärrohstoffe wieder zurück in den Produktionsprozess geführt werden. Für geeignete Altgeräte schreibt der Gesetzgeber zudem eine Prüfung vor, ob eine Wiederverwendung möglich ist. Im Idealfall lassen sich so die alten Geräte aufarbeiten und als gute Gebrauchte weiterverwenden. Vor allem Smartphones, PCs und Laptops aus zweiter Hand sind ggf. für ein zweites oder drittes Leben geeignet. Wichtig ist deshalb: Löschen Sie wirkungsvoll Ihre persönlichen Daten, bevor Sie die Geräte abgeben.
Fachgerecht entsorgt, recycelt oder wiederverwertet - ist das denn so wichtig? Allerdings! Denn obwohl Geräte wie Monitore, Kühlschränke oder Computer beim alltäglichen Gebrauch vollkommen harmlos erscheinen, können sie dennoch gefährliche Stoffe freisetzen, wenn sie beschädigt oder nicht fachgerecht entsorgt werden. Geräte können zum Beispiel Schwermetalle wie Quecksilber oder klimaschädliche Stoffe enthalten. Ebenso wichtig im Sinne von Umwelt- und Ressourcenschutz ist die fachgerechte Gewinnung von Sekundärrohstoffen aus den zu entsorgenden Geräten. Metalle zum Beispiel, die aus alten Waschmaschinen zurückgenommen werden, lassen sich wieder in den Stoffkreislauf zurückführen. Insofern schützt eine fachgerechte Sammlung und Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten Klima und Umwelt und schont zusätzlich die immer knapper werdenden Ressourcen der Erde.
Selbstverständlich können Sie ein Altgerät auch weiterhin bei einer der kommunalen Sammelstellen abgeben, was für Endverbraucher ebenfalls kostenlos möglich ist.
Meerwasser Terworth ist von diesem Gesetz Ausgenommen da wir weder eine Versand- und Lagerfläche haben !
Die Entsorgung von Elektrogeräten und Gasentladungslampen wird durch das Elektro- und Elektronikgerätegesetz festgelegt.
Das ElektroG regelt das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten.
Elektroaltgeräte, die nicht mehr benutzt werden, dürfen nicht mehr in den Restmüll geworfen werden.
Daher sind Verbraucher zur Rückgabe gebrauchter Elektroaltgeräte gesetzlich verpflichtet.
Elektroaltgeräte können Schadstoffe enthalten, die bei nicht sachgemäßer Lagerung oder Entsorgung die Umwelt oder die Gesundheit schädigen können.
Elektroaltgeräte enthalten aber auch wichtige Rohstoffe, wie z. B. Eisen, Kunststoff, Silber, Glas etc., die wieder verwendet werden können.
Gebrauchte Elektroaltgeräte müssen bei sogenannten Recyclinghöfen bei Kommunen (ÖRE) in die getrennte Erfassung gegeben werden.
Welche Geräte sind betroffen
Rundfunkgeräte, Computer und andere Elektro- und Elektronikgeräte wie z. B. Handys, Geschirrspülautomaten, Rasierapparate, Eierkocher, Gasentladungslampen etc.
Zu den Gasentladungslampen gehören z.B.
Energiesparlampen, stabförmige Leuchtstofflampen, Kompaktleuchtstofflampen – mit oder ohne eingebautes Vorschaltgerät (CFL, CFL-i), LED-Lampen die in standardisierten Fassungen betrieben werden können (z. B. Retrofits, LED-Röhren), Hochdruck-Entladungslampen, Niederdruck-Natriumdampflampen.
Das ElektroG findet Anwendung auf die meisten Elektrogeräte, die unter Nutzung von elektrischem Strom oder elektromagnetischen Feldern betrieben werden.
Wie sind diese Geräte gekennzeichnet
Produkte, welche unter das ElektroG fallen, sind mit o.g.Kennzeichnung versehen und dürfen nicht mehr über den Restmüll,sondern müssen durch die Rückgabe an den verantwortlichen Hersteller bzw.
Importeur über die Sammelstellen der ÖRE (öffentl.- rechtl.-Entsorgungsträger) entsorgt werden.
Verpflichtung für Verbraucher
Verbraucher dürfen Geräte, die sie nicht mehr nutzen möchten, nicht mehr in den Restmüll werfen, sondern sind verpflichtet, diese bei den Kommunen (ÖRE) in die getrennte Erfassung zu geben.
Dazu können sie je nach Gemeinde die kostenlosen Abgabestellen nutzen.